Familienrecht

Im Familienrecht stehe ich Ihnen gerne mit rechtlicher Kompetenz zur Seite – sei es bei Fragen zum Kindschaftsrecht, Kindesunterhalt, einer Trennung oder Scheidung. Auch bei der Vermögensaufteilung, der Klärung von Unterhaltsansprüchen sowie der Erstellung von Vorsorgevollmachten oder Ehe- und Partnerschaftsverträgen begleite ich Sie mit fachlicher Sorgfalt und Weitblick.

Trennung und Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung bringt neben der emotionalen Belastung zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um wichtige Entscheidungen treffen zu können.

Ich berate Sie umfassend bei Trennung und Scheidung, kläre Sie über Ihre rechtliche Situation auf und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung. Je nach Ausgangslage erarbeite ich mit Ihnen einen Scheidungsvergleich oder vertrete Sie in einem strittigen Scheidungsverfahren.

Unterhalt und Vermögensaufteilung

Im Rahmen einer Scheidung ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht bzw. wie Ihre gemeinsamen Vermögenswerte aufzuteilen sind. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihrer Ansprüche und setze diese erforderlichenfalls durch.

Auch wenn Sie nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, stellen sich bei einer Trennung wesentliche Fragen, unter anderem zur Vermögensaufteilung. Ich unterstütze Sie bei diesen Fragen und berate Sie sehr gerne.

Kinder, Obsorge und Kontaktrecht

Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, stehen deren Wohl und rechtliche Absicherung im Mittelpunkt. Bei einer Trennung ist zu regeln, bei welchem Elternteil die Kinder ihren hauptsächlichen Aufenthalt haben, wie die Kontaktrechte des anderen Elternteils ausgestaltet sind und wie der Kindesunterhalt sowie ein allfälliger Sonderbedarf festzusetzen sind. Ebenso müssen die Obsorgeverhältnisse klar geregelt sein.

Ich begleite Sie bei allen familienrechtlichen Fragen rund um Kinder mit der nötigen Sensibilität und rechtlichen Klarheit.

Gewalt in familienrechtlichen Verfahren

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist Gewalt leider häufig ein Thema. Es bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um rasch Schutz zu erlangen, etwa durch einstweilige Verfügungen.

Sollten Gewaltvorwürfe gegen Sie erhoben worden sein, stehe ich Ihnen ebenfalls als Verteidigerin zur Seite. Aufgrund meiner zusätzlichen Spezialisierung im Strafrecht erhalten Sie bei mir eine umfassende rechtliche Vertretung aus einer Hand.