Ich bin erfahrene Expertin rund um Ansprüche, die im Zusammenhang mit der VO (EG) Nr. 261/2004 („Fluggastrechte-VO“) stehen, das heißt, wenn ein Flug annulliert wird, um mehr als drei Stunden verspätet ist oder eine Nichtbeförderung gegen den Willen des Fluggastes vorliegt. Ich berate Sie umfassend und genau hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus dieser Verordnung und helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung davon.